Naturdenkmal bei Altenhausen durch Motorfliegerclub zerstört
Wie dem “Tüngentaler Ortsblatt” zu entnehmen ist, hat sich der Motorfliegerclub unter Einschaltung des Regierungspräsidiums Stuttgart mit dem Eigentümer vertraglich darauf geeinigt, dass der Motorfliegerclub die Rechte und Pflichten für das Naturdenkmal bei Altenhausen übernimmt. Der Motorfliegerclub hat diese Pflichten aufs Gröbste verletzt.
Das Naturdenkmal, eine Baumgruppe bei Altenhausen, steht inmitten eines Wiesengrundstücks. Dieses natürlich entstandene Biotop mit der Bezeichnung „Gehölzgruppe mit Quelle“ steht unter Naturschutz. Es liegt in der östlichen Einflugschneise des Sonderlandeplatzes „EDTX Schwäbisch Hall-Weckrieden“. Da die Bäume innerhalb der Gehölzgruppe zu hoch waren, musste die Landebahn aus flugsicherheitstechnischen Gründen gesperrt werden. Um die Start- und Landemöglichkeiten auf dem Sonderlandeplatz wieder aufnehmen zu können, sollten die Bäume gekürzt werden.
Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die rechtlichen Vorgaben hierzu nicht eingehalten und der Charakter des Naturdenkmals im Wesentlichen zerstört wurde.
Dies betrifft ausdrücklich den Vereinszweck von Airpeace e.V. Initiative gegen Fluglärm und Umweltverschmutzung Schwäbisch Hall.
Unter § 2 Zweck und Aufgaben des Vereins steht in unserer Satzung:
- d) Erhaltung des Naturdenkmals “Gehölzgruppe mit Quelle” auf Gemarkung Tüngental, Flur Altenhausen.
Der Vorstand hat daher beschlossen beim Regierungspräsidium Stuttgart Beschwerde gegen den Motorfliegerclub einzureichen.